Energieaudit: Pflichten nach Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren, in dem ökonomisch sinnvolle Potenziale zur Verbesserung Ihrer Energieeffizienz und zur Senkung der Energiekosten identifiziert werden können.
Alle vier Jahre sind viele großen Unternehmen (nicht-KMU) sowie Unternehmen in öffentlicher Hand gesetzlich verpflichtet, ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 durchzuführen. Hinzu kommen die Pflichten nach Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G).
Als Ihr lokaler Energieversorger führen wir für Unternehmen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis seit 2014 Energieaudits durch. Ein Energieaudit kann mehr sein als nur eine gesetzliche Pflicht. Es ist eine Chance für Ihr Unternehmen, Kosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Neben der Pflicht zum Energieaudit gibt es weitere gesetzliche Vorgaben, bei deren Erfüllung wir Sie begleiten können.
Je nach Größe und Status Ihres Unternehmens oder Ihrer Institution unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten nach § 6, 9 gemäß Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und § 8 Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Dazu gehören die Einsparverpflichtungen für öffentliche Stellen (§ 6 EnEfG), die Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen (§ 9 EnEfG ) und die Energieauditpflicht nach DIN EN 16247-1 (§ 8 EDL-G)