Der Bund hat bis Ende 2023 Wallboxen in Kombination mit Solaranlage und -speicher durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert. Seit 2024 existiert diese Art der Wallbox-Förderung jedoch nicht mehr. Selbst die partielle Bezuschussung durch die Bundesländer ist fast versiegt. Mittlerweile fördert nur noch ein Bundesland die Anschaffung einer Wallbox: Nordrhein-Westfalen.
NRW bezuschusst den Kauf, Einbau und Anschluss von Ladeinfrastruktur an Mietwohngebäuden und Wohnungseigentumsanlagen. Die Förderhöhe beläuft sich auf 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben – maximal 1.000 Euro pro Ladepunkt.
Als Voraussetzung für die Wallboxen-Förderung gilt, dass der Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen werden muss – z. B. aus einer Photovoltaikanlage oder über einen geeigneten Stromliefervertrag wie bei unserem Grünstromvertrag.
Alle wichtigen Informationen für Sie im Überblick:
- Förderungsberechtigung: Ladestationen (privat) an Mietwohnungsgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen
- Förderhöhe: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben – maximal 1.000 Euro pro Ladepunkt
- Voraussetzung: Strom aus erneuerbaren Energien – etwa aus einer PV-Anlage oder per Stromliefervertrag
Um detaillierte und aktuelle Informationen zu den spezifischen Fördermöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen zu erhalten, empfehle wir, die offizielle Website der Elektromobilität NRW zu besuchen. Dort finden Sie umfassende und stets aktualisierte Informationen zu Förderprogrammen, Antragsverfahren und weiteren wichtigen Aspekten rund um das Thema Wallboxen und Elektromobilität.