E-Mobilität mit der AVU – jetzt THG-Prämie sichern

AVU THG-Quote – die Prämie für Ihr E-Fahrzeug 

So einfach gehts – in drei Schritten zur THG-Prämie

  1. Registrieren Sie Ihr E-Fahrzeug: Füllen Sie unser Formular bequem online aus und laden Sie ein Foto oder einen Scan Ihres Fahrzeugscheins hoch – sowohl die Vorder- als auch die Rückseite. Die Registrierung dauert nur wenige Minuten und ist bis zum 31. Oktober möglich. 
      
  2. Wir prüfen Ihre Berechtigung: Lehnen Sie sich entspannt zurück – wir übernehmen die Prüfung. Ihre Daten reichen wir zur Validierung beim Umweltbundesamt ein und kümmern uns um die Vermarktung Ihrer THG-Quote. 
     
  3. Prämie erhalten: Sobald das Umweltbundesamt die Lademenge Ihres E-Fahrzeugs bestätigt hat, überweisen wir Ihre Prämie direkt auf Ihr Konto.

THG-Quote im Überblick

THG-Quote einfach erklärt

Wer ein E-Fahrzeug fährt, leistet mehr als nur einen Beitrag zur Reduzierung von Emissionen – Sie unterstützen aktiv die Verkehrswende und profitieren dabei finanziell. Die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) ist ein vom Gesetzgeber geschaffenes Instrument, das diese positive Wirkung belohnt.

Was genau ist die THG-Quote?

Die THG-Quote verpflichtet Unternehmen, die fossile Brennstoffe verkaufen, ihre Treibhausgasemissionen zu verringern. Da Unternehmen wie zum Beispiel Mineralölkonzerne ihren CO-Ausstoß oft nicht selbst ausreichend senken können, sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, “CO-Einsparungen” von Dritten zu kaufen.  

Hier kommen die Besitzer von Elektrofahrzeugen ins Spiel: Die CO-Einsparungen Ihres E-Fahrzeugs werden durch das Umweltbundesamt zertifiziert und können dann an solche Unternehmen verkauft werden. Diese erhalten dadurch einen Ausgleich für ihren CO-Ausstoß, während Sie dafür eine Prämie erhalten. 

Wie hilft das der Umwelt und der Verkehrswende?

Da Unternehmen für die Überschreitung ihrer Emissionsgrenzen zahlen müssen, wird der Druck auf sie erhöht, langfristig in klimafreundliche Alternativen zu investieren. Die durch den Verkauf der THG-Quoten generierten Gelder fließen in nachhaltige Projekte bzw. dienen der Finanzierung der genannten THG-Prämie und tragen so zur Finanzierung der Verkehrswende bei. 

Ihr E-Fahrzeugs sorgt so nicht nur für saubere Luft, sondern dient damit auch dem Ausbau klimafreundlicher Mobilität. 

Warum lohnt sich das für Sie?

Mit der THG-Prämie wird Ihr E-Fahrzeug finanziell noch attraktiver. Die jährliche Auszahlung für die CO-Einsparung gibt Ihnen einen zusätzlichen Anreiz, nachhaltig mobil zu sein und damit Gutes für die Umwelt zu tun. Die AVU sorgt dafür, dass Sie diese Prämie ohne Aufwand und Risiko erhalten.

Wer kann die THG-Quote beantragen?

Alle Halter von rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen in Deutschland können ihre THG-Quote verkaufen – und das gilt für verschiedene Fahrzeugtypen. Egal, ob Sie  

  • ein privates E-Auto fahren,  
  • ein Firmenfahrzeug besitzen  
  • oder eine Elektroflotte managen. 

Sie sind berechtigt, Ihre THG-Quote zu beantragen und damit bares Geld zu verdienen. 

AVU – an Ihrer Seite seit 1905 

Die AVU ist Ihr regionaler Energieversorger mit Historie. Bereits seit 1905 versorgen wir die Menschen im Ennepe-Ruhr-Kreis zuverlässig mit Trinkwasser, Strom und Erdgas. Bis heute sind wir eng mit den Menschen, Städten und Unternehmen in der Region verbunden – als Partner und Förderer. 

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise.  

FAQ

Fragen und Antworten zur AVU THG-Quote

Für die THG-Quote sind nur reine Elektro-Fahrzeuge zugelassen, also Fahrzeuge, die ausschließlich mit einem Elektromotor angetrieben werden. Hybrid-Autos, Plug-In Hybride und Verbrenner sind nicht dafür zugelassen – ebenso wenig wie Wasserstoff- und Erdgas-Autos. 

Um für Ihr Fahrzeug die THG-Quote zu bekommen, benötigen Sie den Fahrzeugschein. Sofern Sie diesen besitzen, spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um ein Leasing-Fahrzeug handelt. 

Die THG-Prämie für Ihr E-Fahrzeug im Privatvermögen ist einkommensteuerfrei. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte steuerrechtlich beraten, da die AVU hier keine beratende Tätigkeit übernimmt. 

Sie erhalten Ihre Prämie unmittelbar nach Prüfung des Umweltbundesamtes (ca. 2-3 Monate). Der Prozess kann, je nach Prüfaufkommen, unter Umständen auch länger dauern. 

Nach Ihrer ersten Anmeldung werden Sie jedes Jahr rechtzeitig darum gebeten, Ihre Daten neu zu hinterlegen bzw. zu erneuern. So geben Sie Ihr Einverständnis für eine erneute THG-Quoten-Vermarktung. Nach Ihrer Einwilligung werden wir uns um alles Weitere kümmern. 

Die THG-Quote wird nur einmal pro Jahr gewährt. Wird ein E-Fahrzeug verkauft, kann nur eine Person die THG-Quote für das laufende Jahr beantragen: entweder der/die Vorbesitzer*in oder der/die neue Besitzer*in. Erst im Folgejahr ist die Beantragung wieder ausschließlich durch den/die Käufer*in möglich.

Sollten Sie ein gebrauchtes E-Fahrzeug gekauft haben und die THG-Quote wurde bereits für das laufende Jahr beantragt und ausgezahlt, so können Sie die THG-Quote leider nicht erneut beantragen.

Sie haben noch Fragen zur AVU THG-Prämie? Wir helfen Ihnen gerne weiter! 

Haben Sie Fragen zur THG-Quote oder benötigen Sie eine individuelle Beratung? Dann schreiben Sie uns per Mail: Jetzt Kontakt aufnehmen.   

Unser Expertenteam steht Ihnen gerne zur Verfügung. 

Sie erreichen uns auch telefonisch – unter der Rufnummer:
02332 73-123.