Gesperrter Energiezähler

Ihr Energiezähler ist gesperrt? Melden Sie sich rechtzeitig bei uns!

Die Versorgungssicherheit unserer Kundinnen und Kunden ist uns sehr wichtig. Ein gesperrter Zähler ist immer ärgerlich, wird aber nie grundlos und ohne Ankündigung gesperrt.

Zunächst erinnern wir Sie daran, dass Zahlungen offen sind oder ein Zähler nicht angemeldet wurde. Wenn wir keine Rückmeldung zur Zahlungsbereitschaft von Ihnen erhalten und auch keine Zahlung eingeht, bekommen Sie eine letzte Chance zu reagieren. Sie erhalten eine Ankündigung, dass Ihr Zähler im nächsten Schritt gesperrt wird. Sie haben dann letztmalig Zeit, uns bis zum genannten Sperrtermin zu kontaktieren oder den offenen Betrag zu zahlen, um die Sperrung abzuwenden.

Ist eine Sperrung einmal beauftragt, fallen immer Gebühren für Sie an. Handeln Sie deshalb rechtzeitig damit wir die Sperrung Ihres Zählers nicht beauftragen müssen.

Wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und Ihre offene Rechnung nicht auf einmal zahlen können, melden Sie sich bitte bei uns. Wir finden eine Lösung in dem wir zum Beispiel eine Ratenzahlung mit Ihnen vereinbaren.

Häufig gestellte Fragen

Wir haben Antworten auf Ihre Fragen

Eine Sperrung von Energiezählern kann zwei Gründe haben:

  1. Sie haben vergessen, den von Ihnen genutzten Zähler ordnungsgemäß anzumelden. Bitte holen Sie dies nach.
  2. Sie sind mit Ihren Zahlungen an die AVU in Rückstand geraten. Bitte prüfen Sie die offenen Beträge und Fälligkeiten.

In den meisten Fällen wird eine Sperrung veranlasst, wenn über einen längeren Zeitraum Abschläge oder Nachforderungen nicht gezahlt wurden. Damit ihr Zähler und somit die Energieversorgung wieder hergestellt wird, müssen Sie nun folgendes tun:

Alle ausstehende Beträge und Gebühren zahlen

Der offene Rechnungsbetrag UND die angefallenen Sperr- und Entsperrgebühren müssen vollständig gezahlt werden. Bitte geben Sie immer Ihre Kundennummer und das Vertragskonto an. Den gesamten Betrag, Ihre Kundennummer und das Vertragskonto entnehmen Sie Ihrem Schreiben.

Den Zahlungsbeleg vorlegen

Den gültigen Zahlungsbeleg können Sie als Nachweis entweder im Treffpunkt vorzeigen oder per E-Mail an zahlung@avu.de senden. Erst dann wird die Entsperrung des Zählers veranlasst.

  1. Nutzen Sie den beiliegenden Zahlschein aus dem Schreiben „Liefereinstellung für Ihre Verbrauchsstelle“ und bezahlen bar im Supermarkt oder Drogeriemarkt um die Ecke
  2. Sie können den vollständigen Betrag überweisen: Vergessen Sie nicht die Angabe der Kundennummer und Vertragskonto

    Kontoinhaber: AVU
    Bank: Sparkasse an Ennepe und Ruhr
    IBAN: DE03 4545 0050 0000 0500 05
    Verwendungszweck: Ihre Kundennummer und Ihr Vertragskonto
    Beleg: Ausführungsbestätigung ohne Widerrufsmöglichkeit
  1. EC-Zahlung in einem der sieben Treffpunkte

Sobald Sie nachweisen können, dass Sie alle ausstehenden Forderungen gezahlt haben, beauftragen wir den Netzbetreiber die Sperrung des Zählers aufzuheben.

Ein Stromzähler wird in der Regel am nächsten Werktag (Mo.-Fr.) durch den Netzbetreiber entsperrt, sodass Sie wieder wie gewohnt Strom beziehen können.

Hinweis: Beachten Sie, dass Sie nach der Entsperrung eigenständig die Sicherungen wieder einschalten/eindrehen müssen! Aus Sicherheitsgründen erfolgt dies nicht durch den Netzbetreiber!

Die Widerinbetriebnahme von ausgebauten Gas- und Wasserzählern erfolgt nicht durch den Netzbetreiber. Wir veranlassen eine sogenannte Freigabe des Gas- oder Wasserzählers beim Netzbetreiber.

Wenden Sie sich bitte für den Einbau des Gas- oder Wasserzählers an einen eingetragenen Gas-Wasserinstallationsbetrieb. Ein Installateur-Verzeichnis finden Sie unter dem Menüpunkt „Service“ auf der Homepage der AVU Netz GmbH unter www.avu-netz.de.

Der Installationsbetrieb kann den Zähler bei der AVU Netz GmbH abholen und bei Ihnen auf Ihre eigenen Kosten einbauen.

Finanzielle Engpässe?

Bei Zahlungsschwierigkeiten unterstützen Schuldnerberatung, Jobcenter, Wohngeldstelle und Caritas. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Abschlag anpassen

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