Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG sind folgende Geräte mit einer elektrischen Leistung größer 4,2 kW:
- Wärmepumpenheizungen inkl. Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe)
- private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen
- Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher)
- Klimageräte (Anlagen zur Raumkühlung)
Hinweis: Auch mehrere Wärmepumpen oder Klimageräte an einem Netzanschluss, die in Summe 4,2 kW überschreiten, sind von der Neuregelung des § 14a EnWG betroffen. Ausschlaggebend für die 4,2 kW-Grenze ist die elektrische Anschlussleistung.