AVU: Ersatzversorger – für eine nahtlose Stromversorgung
Die AVU steht Ihnen sofort zur Seite, wenn Sie in die Strom-Ersatzversorgung fallen. Wir stellen sicher, dass Ihre Stromversorgung nahtlos weiterläuft.
Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung. Sie tritt in Kraft, wenn Ihr bisheriger Stromanbieter Insolvenz angemeldet hat.
- Die Ersatzversorgung endet, wenn Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben – oder spätestens nach drei Monaten. Sofern Sie sich in diesem Zeitraum für keinen neuen Tarif entschieden haben, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung.
- Die Ersatzversorgung kann nicht aktiv „gebucht“ werden.
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