AVU fixgas 2026: Ihr Gastarif mit eingeschränkter Preisgarantie

AVU fixgas 2026: stabil & planbar

Der AVU fixgas verspricht Stabilität und Planbarkeit bei Ihrer Gasversorgung. Verabschieden Sie sich von eventuellen Preisschwankungen. Machen Sie sich unabhängig 

Unser fixgas bietet Ihnen bis zum 31.12.2026 eine eingeschränkte Preisgarantie. Was das konkret für Sie bedeutet, erfahren Sie weiter unten. 

AVU fixgas 2026 im Detail 

AVU fixgas garantiert langfristige Planungssicherheit und volle Kostenkontrolle: 

  • Erstlaufzeit mit eingeschränkter Preissicherheit bis zum 31.12.2026 
  • volle Kostentransparenz, kein Risiko 
  • regionale Kompetenz und Kundennähe 

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kWh/Jahr

Was bedeutet die eingeschränkte Preisgarantie bei Erdgas?

Die eingeschränkte Preisgarantie verspricht einen stabilen Gaspreis. Dank unserer vorausschauenden Beschaffung bleibt Ihr Arbeitspreis über die gesamte Vertragslaufzeit stabil und planbar – unabhängig von Schwankungen auf den Energiemärkten. So profitieren Sie von verlässlicher Kostenkontrolle und langfristiger Sicherheit.

AVU – an Ihrer Seite seit 1905 

Ihr Energiedienstleister und Partner im Ennepe-Ruhr-Kreis: Seit 1905 versorgen wir die Region mit Erdgas – immer sicher und nachhaltig. Die Verbindung zu unserer Heimat hält bis heute an. Mit den Anwohnern, Städten und ansässigen Unternehmen pflegen wir weiterhin eine enge Beziehung. 

Die Entwicklung des Ennepe-Ruhr-Kreises ist uns wichtig. Daher unterstützen wir die Region mit zahlreichen Projekten in verschiedenen Bereichen: Soziales, Kultur, Sport und Nachhaltigkeit 

Kommen Sie gerne auf uns zu. Statten Sie uns einen persönlichen Besuch in einem unserer Treffpunkte ab. Oder kontaktieren Sie uns über unser Online-Kundenportal. Auch telefonisch sind wir für Sie erreichbar – unter 02332 73 123. 

Vertragsdetails fixgas 2026

Bitte beachten Sie: Die Höhe der zu leistenden Abschläge kann von den im Preisrechner angezeigten monatlichen Kosten abweichen. Dies ergibt sich zum Beispiel aus dem Abrechnungszeitraum oder der Anzahl der Abschlagszahlungen. 

Vertragslaufzeit: Erstlaufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.

Der Kunde zahlt einen Grundpreis und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der sich aus dem beigefügten Preisblatt ergebenden Höhe. Diese werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen (unabhängig vom Zeitpunkt des jeweils einzelnen Vertrags-schlusses). Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb (inklusive SLP-Bilanzierungsumlage, Entgelt für die Nutzung des Virtuellen Handelspunktes, Konvertierungsentgelt sowie Konvertierungsumlage), die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung – soweit diese Kosten AVU vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden –, die von AVU an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelte, die Energiesteuer sowie die Konzessionsabgaben.

Zusätzlich zahlt der Kunde für die gelieferte Energie die Gasspeicherumlage gemäß § 35 e EnWG und die Belastungen aus dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in der jeweils geltenden Höhe. Die Belastungen aus dem Kauf von Emissionszertifikaten soweit und solange das BEHG Festpreise für Emissionszertifikate vorsieht (voraussichtlich bis 31.12.2025).

Wird die Belieferung oder die Verteilung von Energie nach Vertragsschluss mit zusätzlichen nicht genannten Steuern oder Abgaben belegt, erhöht sich gemäß Ziffer 6.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingen der AVU das zu zahlende Entgelt um die hieraus entstehenden Mehrkosten in der jeweils geltenden Höhe. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Energie nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder o. Ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat.

Die Zusammensetzung des Entgelts, zukünftige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen sowie Preisanpassungen regelt Ziffer 6 der AGB.

Vertrag fixgas inkl Anlagen

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Preise fixgas 2026

2025202520262026
gültig ab 1. Januar 2025bis 39.500 kWhab 39.501 kWhbis 39.500 kWhab 39.501 kWh
Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis Energie8,903 ct/kWh9,373 ct/kWh9,551 ct/kWh10,021 ct/kWh
+ Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) / „CO₂-Preis“ bis 31.12.20250,998 ct/kWh0,998 ct/kWh
+ Gasspeicherumlage0,299 ct/kWh0,299 ct/kWh0,299 ct/kWh0,299 ct/kWh
Verbrauchsabhängiger Gesamtarbeitspreis (netto)10,20 ct/kWh10,67 ct/kWh9,85 ct/kWh10,32 ct/kWh
Verbrauchsabhängiger Gesamtarbeitspreis (brutto)12,14 ct/kWh12,70 ct/kWh11,72 ct/kWh12,28 ct/kWh
Gesamtgrundpreis (netto) 185,80 €/Jahr0,00 €/Jahr185,80 €/Jahr0,00 €/Jahr
Gesamtgrundpreis (brutto)221,10 €/Jahr0,00 €/Jahr221,10 €/Jahr0,00 €/Jahr
Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).

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