Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
die Bundesregierung hat am 20. Dezember 2022 mit dem „Gesetz zur Einführung von Preisbremsen
für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften“ ab dem
01.01.2023 eine Entlastungsmöglichkeit für RLM-Erdgaskunden (Gaspreisbremse) geschaffen.
Gemäß § 3 Abs 2 des Gesetzes müssen alle RLM-Erdgaskunden, die von dieser Gaspreisbremse
profitieren wollen, in Textform eine Meldung gegenüber ihrem Erdgaslieferanten abgeben und darin
erklären, dass die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Bitte prüfen Sie, ob Sie anspruchsberechtigt sind (Erdgaspreis lt. Vertrag > 7,00 Ct./kWh netto für das
Kalenderjahr 2023).
Senden Sie, wenn Sie berechtigt sind und wenn Sie von der Entlastung profitieren wollen, Ihre
Meldung in Textform möglichst zeitnah an die E-Mailadresse erdgas-preisbremse@avu.de.
Sollten Sie der AVU bereits im Zuge des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (im Dezember 2022) eine
Meldung gemacht haben, so ist eine erneute Meldung nicht erforderlich.
In Kürze werden wir Sie mit weiteren Informationen kontaktieren.
Haben Sie bis dahin Fragen? Sprechen Sie uns bitte an.
Freundliche Grüße
Ihre AVU Aktiengesellschaft
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