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Energieaudit für Ihr Unternehmen

Ein Energieaudit erfasst den innerbetrieblichen Energieverbrauch und gibt Anhaltspunkte für Einsparungen. 

Die Bundesregierung verpflichtet alle Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) fallen, regelmäßig das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen.

Folgende Unternehmen gehören dazu:

  • Mehr als 250 Mitarbeiter –  (inkl. Konzernbeteiligungen und Verflechtungen mit Unternehmen)
  • Mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder mehr als 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme
  • Öffentliche/kommunale Beteiligung am Unternehmen über 25 Prozent
Unser Service:

Ihre AVU übernimmt für Sie alle Aufgaben bis zum Erhalt des Audit.

Und: Wir beraten alle Unternehmen gern, wenn sie unsicher sind, ob die Pflicht auf sie zutrifft. Wir erläutern Ihnen auch gerne persönlich den genauen Ablauf.

Ihre Vorteile:
  • Entscheidende Informationen über den energetischen Status des Unternehmens
     
  • Identifikation aller Verbräuche
     
  • Eine valide Datenbasis für Ihre Investitionsentscheidungen
     
  • Optimale Basis für Verbesserungen der Effizienz bei  Prozessen und Technik
     
  • Aufzeigen von Energieeinsparpotenzialen

Ihre Anfrage

AVU Aktiengesellschaft

für Versorgungs-Unternehmen
An der Drehbank 18
58285 Gevelsberg

Kommunizieren Sie mit uns auf:

Hier finden Sie unsere App:

Störung melden

Melden Sie eine Störung über unsere 24/7 Hotlines:

Störungsannahme für Gas und Wasser:
02332 73-750

Störungsstelle für Strom:
02332 73-770

Neu: Nutzen Sie die neue Störungskarte der AVU Netz
Hier können Sie sofort sehen, ob für Ihre Straße schon eine Störmeldung vorliegt.
Ein Techniker ist vielleicht schon vor Ort.