Vertragsfrei sicher.
Wenn es für den Strombezug Ihrer Lieferstelle keine vereinbarte Lieferung oder keinen Liefervertrag gibt, dann springen wir als Ersatzversorger ein. Wir übernehmen die Belieferung, die als Ersatzversorgung bezeichnet wird (§ 38 Energiewirtschaftsgesetz EnWG).
Die Ersatzversorgung läuft aus, sobald ein neuer Vertrag für Ihre Lieferstelle geschlossen wird – spätestens jedoch nach drei Monaten.Wichtiger Hinweis: Zur Fortsetzung Ihres Energiebezuges über diesen Zeitpunkt hinaus ist zwingend der Abschluss eines neuen Liefervertrages notwendig. Ansonsten kann der Netzbetreiber die Energielieferung unterbrechen. Dies gilt für gewerbliche Kunden mit einem Verbrauch, der höher liegt als 10.000 kWh sowie für Kunden mit registrierter Leistungsmessung.
Gewerbekunden mit geringerem Verbrauch gehen wie Haushaltskunden nach drei Monaten in die Grundversorgung über.
Preisübersicht (Netto)
Ersatzversorgung Strom Gewerbe | Gültig ab 1.07.2023 |
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Verbrauch bis 10.000 kWh | |
Arbeitspreis | 27,047 Ct/kWh |
Grundpreis | 19,45 €/Monat |
Verbrauch ab 10.000 kWh | |
Arbeitspreis | 27,047 Ct/kWh |
Grundpreis SLP | 30,21 €/Monat |
Grundpreis RLM | 47,46 €/Monat |
Leistungspreis RLM | 160 €/kW |