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Der Steckbrief für die Energieeffizienz Ihres Hauses

Ist Ihr Haus ein Energiefresser oder ist es auf dem neuesten Stand, was das Thema Energieffizienz angeht?

Das lässt sich ganz leicht herausfinden: mit einem Energieausweis! Seit einigen Jahren ist der Ausweis verpflichtend bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie. Und er ist hilfreich beim Kauf und bei der Sanierung, denn er liefert wichtige Hinweise auf Einsparpotenziale und konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen. Nutzen Sie daher unser Angebot!

 

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Das sind die Unterschiede

Das Ausweisformular ist bei beiden Ausweisen gleich und besteht aus vier Seiten.

Im Bedarfsausweis ist die zweite Seite ausgefüllt. Dort befindet sich das Ergebnis des berechneten Energiebedarfs des Gebäudes.

Im Verbrauchsausweis sind die gemessenen Heizenergieverbräuche auf der dritten Seite eingetragen. In beiden Dokumenten sind kostengünstige Modernisierungsempfehlungen auf der vierten Seite vermerkt.

Bedarfsausweis:
Bei der Erstellung werden Bausubstanz (Qualität der Gebäudehülle, Geometrie des Gebäudes etc.) sowie die Heizanlagentechnik durch einen Experten bewertet. Dieser ermittelt auf dem Rechenweg den zu erwartenden Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf des Gebäudes. Der Bedarfsausweis ist für alle Gebäude Pflcht, deren Bauantragsdatum vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und weniger als 5 Wohneinheiten hat.

 

Verbrauchsausweis:
Für die Erstellung wird der am Zähler (z. B. Erdgas- oder Stromzähler) abgelesene Energieverbrauch auf Basis der letzten drei aufeinander folgenden Jahre zu Grunde gelegt. Die Ergebnisse hängen damit stark vom Nutzerverhalten der Mieter sowie der Witterung ab und sind unter Umständen nicht aussagekräftig.

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