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Trinkwasser ist das am besten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland. Deshalb besteht beim Genuss auch keine Gefahr, sich mit Legionellen zu infizieren. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Wasser bei bestimmten Temperaturen gespeichert wird.

Sauber und sicher: Wir bieten professionelle Unterstützung

Legionellen sind ganz natürlich und in jedem Süßwasser nachweisbar – doch hier kommen Sie nur in sehr kleinen, gesundheitlich unbedenklichen Konzentrationen vor. Allerdings lieben die Erreger Wärme und vermehren sich daher besonders stark in Warmwasser- und Klimaanlagen.
Daher ist es wichtig, gerade große Warmwasserbereitungsanlagen regelmäßig genau zu überprüfen.

Gehen Sie also auf Nummer sicher!

Lassen Sie Ihre Hausinstallation von der AVU auf Legionellen prüfen!
Wir bieten eine kostengünstige Basisuntersuchung an. Und wir helfen Ihnen die Daten für das Gesundheitsamt zu erfassen.
Wenn Sie es wünschen, beraten wir Sie und führen die komplette Untersuchung inklusive Bericht ab 
315,35 € durch*


 

Untersuchungspflichten

 

Die Trinkwasserverordnung schreibt regelmäßige Legionellenprüfungen vor, wenn

  • die Immobilie gewerblich genutzt ist (z. B. Vermietung) und über mehr als zwei Wohneinheiten verfügt eine zentrale Trinkwassererwärmung vorhanden ist (Speicher-Trinkwassererwärmer oder Durchfluss-Trinkwassererwärmer) mit einem Volumen von mehr als 400 Litern oder einem Leitungsvolumen von mehr als drei Litern zwischen dem Trinkwassererwärmerausgang und der letzten Entnahmestelle Duschmöglichkeiten oder andere Einrichtungen, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, vorhanden sind
  • Die Untersuchung soll mindestens alle drei Jahre stattfinden.
    Verantwortlich für die Trinkwasserversorungsanlage und damit für die Durchführung der regelmäßigen Legionellenuntersuchungen ist der Eigentümer der Immobilie.
  • Wird das Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit (z. B. öffentliche Gebäude, Kindergärten, Schulen, Schwimmbäder) abgegeben, erfolgt die Untersuchung jährlich.
  • Die Erstuntersuchung einer nach dem 09.01.2018 in Betrieb genommenen Trinkwassererwärmungsanlage ist frühestens drei Monate und spätestens zwölf Monate nach der Inbetriebnahme durchzuführen.
Unsere Legionellenprüfungen umfasst: 
  • Koordination und Einrichtung von Probenentnahmestellen
  • Probenentnahme und -analyse
  • Archivierung der Analysen
  • Ausstellung eines Zertifikates bei bestandener Prüfung
  • Erfüllung der Meldepflicht beim Gesundheitsamt

 

Fragen und Antworten
  • Was sind Legionellen?
  • Wie werden Legionellen übertragen?
  • Kann man sich beim Trinken anstecken?
  • Wer darf die Probenahme durchführen und wie funktioniert das?
  • Warum sind Legionellen im warmen Wasser ?
  • Welche Krankheitsbilder treten auf?
  • Wie kann man sich schützen?
  • Was steht in der Trinkwasserverordnung?
Kontakt: So erreichen Sie uns

Gerne führen wir für Sie die Legionellenuntersuchung durch.
Kontaktieren Sie uns telefonisch: 02302/9173-747
oder per E-Mail: labor@vww-witten.de

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für Versorgungs-Unternehmen
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Melden Sie eine Störung über unsere 24/7 Hotlines:

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Neu: Nutzen Sie die neue Störungskarte der AVU Netz
Hier können Sie sofort sehen, ob für Ihre Straße schon eine Störmeldung vorliegt.
Ein Techniker ist vielleicht schon vor Ort.