Trinkwasserpreise der AVU

Trinkwasser von Wert – Wasserpreise im Überblick 

Wasser ist unser wertvollstes Lebensmittel – unverzichtbar für Leben und Gesundheit. Deshalb verdient es einen fairen Preis. Hier finden Sie die Tarife für AquaperlEN, das regionale Trinkwasser der AVU, das im gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis für erfrischende Qualität steht. Unsere Übersicht zeigt die aktuellen Trinkwassertarife im Versorgungsgebiet.

Wasserwerte und Qualität: AquaperlEN im Überblick

AquaperlEN überzeugt durch erstklassige Wasserqualität, regelmäßig geprüft und stets zuverlässig. Das Wasser ist sauber, frei von Schadstoffen und weist eine Härte auf, die optimal für den täglichen Gebrauch ist. Die Wasserhärte im Ennepe-Ruhr-Kreis variiert leicht je nach Region, bleibt jedoch immer im gesunden Bereich. Mehr zur Wasserhärte und weiteren Wasserwerten finden Sie hier – für sicheres, gesundes Wasser in Ihrem Zuhause. 

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Allgemeine Versorgungsbedingungen

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Ergänzende Bedingungen der AVU

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Aktuelle Wasserpreise

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Mengenpreis

1.1 Für Haushaltskunden 

nettobrutto
€/m31,922,05

 1.1 bei Gewerbekunden und Landwirtschaft (Staffelpreise) 

 nettobrutto
die ersten 3.000 m3/Jahr €/m31,921,98
die nächsten 6.000 m³/Jahr €/m31,872,00
die nächsten 12.000 m³/Jahr €/m31,851,98
die nächsten 24.000 m³/Jahr €/m31,821,95
für alle weiteren m³/Jahr €/m31,801,93

Grundpreise

2.1 Bei Verbrauchsmessung über einen Zähler 

Zählergrößenettobrutto
QnQmax (m3/h) 
2,55€/Jahr 175,00187,25
612€/Jahr 343,26367,29

2.2 bei Verbrauchsmessung über mehrere Haushaltswasserzähler 

Für die Abrechnung über Haushaltswasserzähler gelten besondere Bedingungen: 

Zählergröße 2,5 – 5,0 m³/h nettobrutto
Qn
bei 2-5 Haushalten Grundpreis pro Zähler €/Jahr 107,69115,23
bei 6-11 Haushalten Grundpreis pro Zähler €/Jahr 90,8697,22
bei 12 und mehr Haushalten Grundpreis pro Zähler €/Jahr 79,4284,98

3. Rechnungsstellung 

Die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird mit dem jeweils gültigen Steuersatz zusätzlich berechnet. Die Umsatzsteuer beträgt zurzeit 7 Prozent (Stand Januar 2021). Die aufgeführten Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer und sind gerundet. 

4. Wasserentnahmeentgelt 

Die Landesregierung NRW erhebt laut dem Wasserentnahmeengeltgesetz (WasEG) vom 1. Februar 2004 auf die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser ein Wasserentnahmeentgelt. Diese Abgabe ist bereits in den Mengenpreisen enthalten und wird nicht separat ausgewiesen.