Ergänzende Informationen
Wissenswertes rund um Ihre Energieversorgung
Energieeffizienz
Beratung und Informationen zum Thema Energieeffizienz gibt es bei uns ganz persönlich: In unseren sieben Treffpunkten und am Telefon unter 02332 73-123. Auf unserer Internetseite haben wir umfangreiche Informationen für Sie zusammengestellt. Neben unseren Beratungsangeboten weisen wir Sie gerne auf die Internetseite www.bfee-online.de hin. Dort finden Sie eine von der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführte Anbieterliste mit Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten. Weitere Informationen und Kontaktadressen dazu erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale.de und der Energieagenturen unter www.energieagenturen.de.
Haftung und Entschädigung
Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitäts- bzw. Gasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 Niederspannungsanschlussverordnung bzw. § 18 Niederdruckanschlussverordnung).
Lieferantenwechsel
Der Wechsel des Kunden von AVU zu einem anderen Lieferanten ist unentgeltlich möglich. Hierzu sind lediglich die fristgemäße Kündigung sowie der rechtzeitige Abschluss eines neuen Liefervertrags durch den Kunden erforderlich.
Außerordentliches Kündigungsrecht gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV / GasGVV
Im Falle einer Änderung der Allgemeinen Preise oder ergänzenden Bedingungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Wartungsdienste
Die AVU bietet keine Wartungsdienste an.
Unterjährige Rechnungsstellung
Kunden, deren Verbrauchswerte über ein Messsystem im Sinne des § 21 d Abs. 1 EnWG ausgelesen werden, stellt die AVU auf Wunsch eine monatliche Verbrauchsinformation, die auch die Kosten widerspiegelt, kostenfrei bereit.
Auf Wunsch des Kunden wird der Stromverbrauch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich abgerechnet (unterjährige Abrechnung). Hierüber ist mit der AVU nach Maßgabe der lit. a) bis c) eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen.
a) Eine unterjährige Abrechnung kann immer nur mit Beginn eines Kalendermonats aufgenommen werden.
b) Der Wunsch nach einer unterjährigen Abrechnung ist der AVU vom Kunden in Textform spätestens einen Monat vor dem gewünschten Anfangsdatum mitzuteilen. In der Mitteilung sind anzugeben:
- die Angaben zum Kunden (Firma, Familienname, Vorname, Adresse, Vertragskontonummer),
- die Zählernummer,
- falls der Messstellenbetrieb und/oder die Messung auf Wunsch des Kunden durch einen Dritten durchgeführt wird, die Angaben
- zum Messstellenbetreiber und ggf. zum Messdienstleister (Firma, Registergericht, Registernummer, Adresse),
- der Zeitraum der gewünschten unterjährigen Abrechnung (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich),
- das gewünschte Anfangsdatum der unterjährigen Abrechnung.
c) Die AVU wird dem Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Mitteilung des Kunden ein Angebot für eine Vereinbarung über eine unterjährige Abrechnung übersenden. Die Kosten, die der AVU durch die Erstellung und Versendung der monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Rechnung entstehen, sind vom Kunden in Höhe von 8,00 € je Rechnung zu tragen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass solche Kosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. In diesem Fall unterbleibt eine pauschale Berechnung der Kosten.
Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufs
Außerhalb der Grundversorgung haben Sie als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen, An der Drehbank 18, 58285 Gevelsberg, Tel.: 02332/ 73-123, Fax: 02332/73-124, E-Mail: info@avu.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Strom oder Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hier können Sie das Widerrufsformular herunterladen.
Verbraucherbeschwerden – Schlichtungsstellen
Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: AVU, An der Drehbank 18, 58285 Gevelsberg. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030/2757240–0, Telefax: 030/2757240–69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/22480-500 oder 01805/101000, Telefax: 030/22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge über die Versorgung mit Wasser betreffen, nimmt die AVU am Schlichtungsverfahren der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle teil. Voraussetzung hierfür ist, dass die AVU im Vorfeld kontaktiert und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die Kontaktdaten der
Schlichtungsstelle sind: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein; Tel.: 07851/7957940; Fax: 07851/7957941; E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de; www.verbraucher-schlichter.de
Detaillierte Informationen zu den Konditionen unserer Produkte finden Sie auf dem jeweiligen Vertragsformular.
Zusammensetzung des Strompreises
Der Strompreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:
- Steuern, staatliche Abgaben und Umlagen
- Netzentgelte
- Strombeschaffung, Vertrieb und Service der AVU
Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen:
Mehr als 50 Prozent des Strompreises besteht aus Steuern, Abgaben und Umlagen. Zum 1. Januar jeden Jahres verändern sich die verschiedenen gesetzliche Umlagen. Diese werden von allen Stromkunden über den Strompreis getragen.
Netzentgelte
Die Netzentgelte werden von den örtlichen Netzbetreibern für Erneuerung, Wartung, Instandhaltung, Betrieb und Ausbau der Netze sowie Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung erhoben. Sie sind für alle Stromanbieter in einem Netzgebiet gleich und unterliegen einer gesetzlichen Regulierung.
Strombeschaffung und Vertrieb
Ein Viertel der Kosten bestimmt der Wettbewerb im Energiemarkt. Diese Kosten entstehen für den Energieeinkauf, für die Verwaltung, den Service und den Vertrieb.
Abwendungsvereinbarung
Hier finden Sie das Muster der Abwendungsvereinbarung des Grundversorgers AVU