Veröffentlichungspflichten

Auf dieser Seite finden Sie die Veröffentlichungen des AVU-Konzerns. Konkret sind dies der Gleichbehandlungsbericht der AVU AG und der AVU Netz GmbH sowie die Geschäftsberichte. 
Sie finden alle Infos zu Fragen oder Beschwerden zur Energielieferung und den Kontakt zu Schlichtungsstellen, die Marktpartnerkommunikation und unseren Strommix. Weitere Publikationen der AVU finden Sie in unserer Mediathek.

Geschäftsberichte

AVU Geschäftsberichte

Unsere aktuellen Geschäftsberichte können Sie sich im PDF-Format herunterladen.

AVU AG Geschäftsbericht – 2023

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AVU Konzern Geschäftsbericht – 2023

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Stromkennzeichnung

Wie setzt sich der AVU-Strom zusammen?

Der Umwelt zuliebe lohnen sich auch kleine Investitionen. Zum Beispiel in unseren AVU grünstrom! Je mehr Menschen den umweltfreundlichen Strom nutzen, desto mehr Geld fließt auch in den Fördertopf zum Bau neuer effizienter Anlagen.
Und auch wer mit AVU-Meinsolar eine eigene Photovoltaikanlage betreibt, sorgt dafür, dass der Anteil an grüner Energie am gesamten Strommix steigt.
Die AVU beteiligt sich zudem aktiv am Ausbau der erneuerbaren Energien. Durch Beteiligungen an „Green GECCO“ und dem Stadtwerke-Verbund Trianel und durch eigene große Solaranlagen im ganzen Land, sowie der AVU Windkraftanlage.

Infos zum Strommix der AVU

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Gleichbehandlungsberichte

Gleichbehandlungsbericht der AVU AG und AVU Netz GmbH

Der Gleichbehandlungsbericht der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen bezieht sich auf die AVU sowie die 100%ige Tochtergesellschaft AVU Netz GmbH.

Gemäß § 7a Abs. 5 Satz 3 des Energiewirtschaftgesetzes (EnWG) ist AVU verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befassten Mitarbeitern verbindliche Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes in einem Gleichbehandlungsprogramm festzulegen, ihren Mitarbeitern und der Bundesnetzagentur (BNetzA) bekannt zu machen und dessen Einhaltung zu überwachen.

Gleichbehandlungsbericht – 2023

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Ergänzende Informationen

Wissenswertes rund um Ihre Energieversorgung

Beratung und Informationen zum Thema Energieeffizienz gibt es bei uns ganz persönlich: In unseren sieben Treffpunkten und am Telefon unter 02332 73-123. Auf unserer Internetseite haben wir umfangreiche Informationen für Sie zusammengestellt. Neben unseren Beratungsangeboten weisen wir Sie gerne auf die Internetseite www.bfee-online.de hin. Dort finden Sie eine von der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführte Anbieterliste mit Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten. Weitere Informationen und Kontaktadressen dazu erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale.de und der Energieagenturen unter www.energieagenturen.de.

Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitäts- bzw. Gasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 Niederspannungsanschlussverordnung bzw. § 18 Niederdruckanschlussverordnung).

 Der Wechsel des Kunden von AVU zu einem anderen Lieferanten ist unentgeltlich möglich. Hierzu sind lediglich die fristgemäße Kündigung sowie der rechtzeitige Abschluss eines neuen Liefervertrags durch den Kunden erforderlich.

 Im Falle einer Änderung der Allgemeinen Preise oder ergänzenden Bedingungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Die AVU bietet keine Wartungsdienste an.

Kunden, deren Verbrauchswerte über ein Messsystem im Sinne des § 21 d Abs. 1 EnWG ausgelesen werden, stellt die AVU auf Wunsch eine monatliche Verbrauchsinformation, die auch die Kosten widerspiegelt, kostenfrei bereit.

Auf Wunsch des Kunden wird der Stromverbrauch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich abgerechnet (unterjährige Abrechnung). Hierüber ist mit der AVU nach Maßgabe der lit. a) bis c) eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen.

a)     Eine unterjährige Abrechnung kann immer nur mit Beginn eines Kalendermonats aufgenommen werden.

b)     Der Wunsch nach einer unterjährigen Abrechnung ist der AVU vom Kunden in Textform spätestens einen Monat vor dem gewünschten Anfangsdatum mitzuteilen. In der Mitteilung sind anzugeben:

  •  die Angaben zum Kunden (Firma, Familienname, Vorname, Adresse, Vertragskontonummer),
  •  die Zählernummer,
  •  falls der Messstellenbetrieb und/oder die Messung auf Wunsch des Kunden durch einen Dritten durchgeführt wird, die Angaben
  •  zum Messstellenbetreiber und ggf. zum Messdienstleister (Firma, Registergericht, Registernummer, Adresse),
  •  der Zeitraum der gewünschten unterjährigen Abrechnung (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich),
  • das gewünschte Anfangsdatum der unterjährigen Abrechnung.

c)     Die AVU wird dem Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Mitteilung des Kunden ein Angebot für eine Vereinbarung über eine unterjährige Abrechnung übersenden. Die Kosten, die der AVU durch die Erstellung und Versendung der monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Rechnung entstehen, sind vom Kunden in Höhe von 8,00 € je Rechnung zu tragen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass solche Kosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. In diesem Fall unterbleibt eine pauschale Berechnung der Kosten.

Außerhalb der Grundversorgung haben Sie als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen, An der Drehbank 18, 58285 Gevelsberg, Tel.: 02332/ 73-123, Fax: 02332/73-124, E-Mail: info@avu.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Strom oder Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Hier können Sie das Widerrufsformular herunterladen.

Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: AVU, An der Drehbank 18, 58285 Gevelsberg. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030/2757240–0, Telefax: 030/2757240–69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/22480-500 oder 01805/101000, Telefax: 030/22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge über die Versorgung mit Wasser betreffen, nimmt die AVU am Schlichtungsverfahren der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle teil. Voraussetzung hierfür ist, dass die AVU im Vorfeld kontaktiert und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die Kontaktdaten der
Schlichtungsstelle sind: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein; Tel.: 07851/7957940; Fax: 07851/7957941; E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de; www.verbraucher-schlichter.de

Detaillierte Informationen zu den Konditionen unserer Produkte finden Sie auf dem jeweiligen Vertragsformular.

Der Strompreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:

  • Steuern, staatliche Abgaben und Umlagen
  • Netzentgelte
  • Strombeschaffung, Vertrieb und Service der AVU

 

Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen:

Mehr als 50 Prozent des Strompreises besteht aus Steuern, Abgaben und Umlagen. Zum 1. Januar jeden Jahres verändern sich die verschiedenen gesetzliche Umlagen. Diese werden von allen Stromkunden über den Strompreis getragen.

 

Netzentgelte

Die Netzentgelte werden von den örtlichen Netzbetreibern für Erneuerung, Wartung, Instandhaltung, Betrieb und Ausbau der Netze sowie Messung, Messstellenbetrieb und  Abrechnung erhoben. Sie sind für alle Stromanbieter in einem Netzgebiet gleich und unterliegen einer gesetzlichen Regulierung.
 

Strombeschaffung und Vertrieb

Ein Viertel der Kosten bestimmt der Wettbewerb im Energiemarkt. Diese Kosten entstehen für den Energieeinkauf, für die Verwaltung, den Service und den Vertrieb.

Hier finden Sie das Muster der Abwendungsvereinbarung des Grundversorgers AVU

Wärmebelieferung

Wärmeversorgungsgebiet „Am Brunnenhof“ in Schwelm

Daten und Konditionen der Wärmebelieferung in Schwelm können Sie sich im PDF-Format herunterladen.

Preisblatt AVU Fernwärme „Am Brunnenhof“

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Datenschutz

Datenschutz und Sicherheit Ihrer persönlichen Daten

Nicht erst mit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), bei der der Datenschutz für Bürger in der Europäischen Union deutlich gestärkt wird, legen wir als Ihr Energieversorger für die Region Ennepe-Ruhr besonderen Wert auf den Schutz und die Sicherheit der persönlichen Daten unserer Kunden und Partner.

Informationspflichten Datenschutz

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Marktpartnerdaten

Sicherer elektronischer Datenaustausch mit AVU via EDIFACT

Die AVU unterstützt für den elektronischen Datenaustausch die aktuellen spezifizierten EDIFACT-Datenformate. Diese gewährleisten eine einheitliche Kommunikation unter allen Marktpartnern.

Diesen Datenaustausch vollziehen wir grundsätzlich per E-Mail. Der Datenaustausch wird ausschließlich verschlüsselt durchgeführt und mit Zertifikaten eines Trust Centers signiert.

Kontaktdatenblatt Gas

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Kontaktdatenblatt Strom

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Stromsteuer-Erlaubnisschein

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Zertifikat.zip

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Wiederverkäufer-Nachweis

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Pauschalanlagen

Pauschalanlagen sind Kleinstverbraucher, bei denen sich eine technische Stromverbrauchsmessung wirtschaftlich nicht lohnt. Hierzu gehören zum Beispiel Sirenen, Funkfernwirkempfänger, Telefonzellen, Wartehäuschen usw. Für diese Anlagen veröffentlicht der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) sowie der örtliche Verteilnetzbetreiber Standardwerte für den Jahresverbrauch.

Die AVU berechnet für den von der AVU Netz GmbH unter „Leitfaden zur Ermittlung der Netzentgelte“ veröffentlichten Verbrauch den Arbeitspreis der Grundversorgung und einen verminderten Grundpreis für Pauschalanlagen. Den Arbeitspreis der Grundversorgung finden Sie auf dieser Webseite im Bereich Strom Gewerbe. Den Grundpreis Netzentgelt für Pauschalanlagen finden Sie auf der Webseite AVU Netz GmbHGültig sind jeweils die Konditionen des Lieferzeitraums.