Energieausweis – Effizienz für Ihr Haus

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AVU: Energieausweis – der Steckbrief für die Energieeffizienz

Wie energieeffizient ist Ihr Haus wirklich? Ob Ihre Immobilie ein Energiefresser ist oder bereits moderne Standards erfüllt, lässt sich ganz einfach mit einem Energieausweis feststellen.

Seit einigen Jahren ist ein derartiger Ausweis beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien verpflichtend. Ein Energieausweis kann der erste Einstieg sein, sich weiter mit dem energetischen Zustand des Eigentums zu befassen. Außerdem ist er eine wertvolle Orientierungshilfe, beim Kauf oder bei der Modernisierung. Nutzen Sie daher unser Angebot!

AVU: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – das sind die Unterschiede

Ein Energieausweis kann als Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis erstellt werden. Dabei unterscheiden sich jedoch die benötigten Angaben und die Berechnungsmethodik.

Der Bedarfsausweis bewertet die energetische Qualität des Gebäudes, während der Verbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch auf Basis von Verbrauchswerten wiedergibt.

Beide Dokumente enthalten etwaige Empfehlungen zur Modernisierung, die Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorschlagen.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis analysiert die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes auf Grundlage der Bausubstanz und der Heizanlagentechnik. Ein Experte bewertet die Qualität der Gebäudehülle, die Geometrie sowie die Heizungsanlage und berechnet den voraussichtlichen Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf.

Die Methode liefert eine umfassende und bewohnerunabhängige Einschätzung der Energieeffizienz, die sich nicht durch das individuelle Nutzerverhalten beeinflussen lässt.

Der Bedarfsausweis ist Pflicht für alle Gebäude mit Bauanträgen vor dem 1. November 1977 – sofern die Immobilie weniger als fünf Wohneinheiten und keine umfassende energetische Modernisierung durchlaufen hat.

Verbrauchsausweis

Im Gegensatz zum Bedarfsausweis basiert der Verbrauchsausweis auf dem tatsächlich gemessenen Energieverbrauch. Der Verbrauch wird auf Basis der Heizenergieverbräuche der letzten drei Jahre über die Abrechnungen ermittelt.

Da der Verbrauchsausweis stark vom individuellen Nutzerverhalten und der Witterung abhängt, spiegelt er unter Umständen nicht die volle energetische Qualität des Gebäudes wider.

Der Verbrauchsausweis ist die kostengünstigere Option und eignet sich vor allem für modernisierte, jüngere Gebäude oder Häuser mit mehr als fünf Wohneinheiten, bei denen das Nutzerverhalten eine geringere Rolle spielt.

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Energieausweis: Kosten – wie sehen die Preise aus?

Die Kosten für einen Energieausweis hängen von der Art des Ausweises und der Komplexität des Gebäudes ab. 

  • Der Verbrauchsausweis ist die preisgünstigere Ausweisart, da sie auf dem Energieverbrauch der letzten drei Jahre basiert. Die Kosten für ein Verbrauchsausweis liegen bei 200 € (für AVU-Kunden nur 100 €).
  • Der Bedarfsausweis ist aufwändiger, da er eine detaillierte Analyse der Gebäudesubstanz und Heizanlagentechnik umfasst. Die Kosten sind abhängig von der Wohnungsanzahl:
Bedarfsausweis (Energiebedarfsausweis)*AVU-KundenNicht-Kunden
Einfamilienhaus450,00500,00
Zweifamilienhaus / Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung500,00550,00
Mehrfamilienhaus bis 5 Wohneinheiten650,00725,00
Mehrfamilienhaus ab 6 Wohneinheiten800,00900,00
Hausverwaltungen / Wohnungsgenossenschaftennach Angebotnach Angebot
*Enthalten ist eine Vor-Ort Begehung von bis zu 2 Stunden. Bei aufwendigerer Datenrecherche und/oder Aufnahme der Gebäudehülle behalten wir uns eine aufwandsbezogene Zusatzvergütung nach vorheriger Absprache vor. 

FAQ

AVU: Energieausweis – alles Wissenswerte

Ja, ein Energieausweis ist in Deutschland seit 2007 verpflichtend, wenn eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Die rechtliche Grundlage bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 

Der Energieausweis muss potenziellen Käufern oder Mietern unaufgefordert vorgelegt werden, um die energetische Qualität des Gebäudes transparent darzustellen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude, die kleiner als 50 Quadratmeter sind. Ein gültiger Energieausweis bietet nicht nur Rechtssicherheit, sondern gibt auch wertvolle Hinweise auf die Energieeffizienz der Immobilie. 

Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre lang gültig. Danach muss ein neuer Ausweis erstellt werden – wenn die Immobilie vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll.  

Sollten größere energetische Sanierungen oder Modernisierungen am Gebäude vorgenommen werden, etwa eine umfassende Dämmung oder Austausch der Heizungsanlage, ist die Ausstellung eines Energieausweises empfehlenswert. So kann der aktuelle energetische Zustand korrekt wiedergegeben werden. 

Gebäude, die vor dem Jahr 1900 erbaut und unter Denkmalschutz stehen, sind von der Energieausweispflicht ausgenommen. Für denkmalgeschützte Gebäude besteht generell keine Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises, da die baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz häufig eingeschränkt sind.  

Wenn beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie kein Energieausweis vorgelegt wird, kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro anfallen. Vermieter und Verkäufer sind verpflichtet, den Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern unaufgefordert vorzulegen. Um solche Strafen zu vermeiden, sollten Sie als Eigentümer bei Unsicherheiten frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Behörde aufnehmen und sicherstellen, dass alle Vorgaben erfüllt sind. 

Ein Energieausweis gibt eine umfassende Übersicht über die energetische Qualität eines Gebäudes. Er enthält 

  • Angaben zum Energieverbrauch bzw. Energiebedarf (Endenergiebedarf sowie Primärenergiebedarf),  
  • die Art der Heizungsanlage 
  • den verwendeten Energieträger  
  • die Energieeffizienzklasse des Gebäudes (von A+ bis H) 
  • die Treibhausgasemissionen 
  • und Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen.