Vertragslaufzeit: Erstlaufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.
Der Kunde zahlt einen Grundpreis und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in der sich aus dem beigefügten Preisblatt ergebenden Höhe. Diese werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen (unabhängig vom Zeitpunkt des jeweils einzelnen Vertrags-schlusses). Sie enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb (inklusive SLP-Bilanzierungsumlage, Entgelt für die Nutzung des Virtuellen Handelspunktes, Konvertierungsentgelt sowie Konvertierungsumlage), die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung – soweit diese Kosten AVU vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden –, die von AVU an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelte, die Energiesteuer sowie die Konzessionsabgaben.
Zusätzlich zahlt der Kunde für die gelieferte Energie die Gasspeicherumlage gemäß § 35 e EnWG und die Belastungen aus dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in der jeweils geltenden Höhe. Die Belastungen aus dem Kauf von Emissionszertifikaten soweit und solange das BEHG Festpreise für Emissionszertifikate vorsieht (voraussichtlich bis 31.12.2025).
Wird die Belieferung oder die Verteilung von Energie nach Vertragsschluss mit zusätzlichen nicht genannten Steuern oder Abgaben belegt, erhöht sich gemäß Ziffer 6.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingen der AVU das zu zahlende Entgelt um die hieraus entstehenden Mehrkosten in der jeweils geltenden Höhe. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Energie nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder o. Ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat.
Die Zusammensetzung des Entgelts, zukünftige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen sowie Preisanpassungen regelt Ziffer 6 der AGB.