fixstrom

Planungssicherheit für Ihr Geschäft

Sind Ihnen ein günstiger Preis und Planungssicherheit wichtig?

Fixieren Sie den Strompreis. fixstrom für Gewerbekunden ist günstig und gibt Ihnen eine eingeschränkte Preisgarantie bis 31.12.2026.

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Wechseln Sie noch heute zum fixstrom. Nutzen Sie unseren Tarifrechner und sichern Sie sich alle Vorteile von unserem fixstrom für Ihr Unternehmen.

kWh/Jahr

Auf einen Blick

Ihre Vorteile mit dem fixstrom 2026 Tarif

  • Günstiger Preis
  • Erstlaufzeit bis 31.12.2026
  • Persönliche Beratung in allen Treffpunkten
  • Zahlung per Einzugsermächtigung oder Überweisung
  • Kündigungsfrist: Erstvertragslaufzeit bis zum 31.12.2026.
  • 1,5 Prozent Rabatt bei Jahresvorauszahlung


Vertragsdetails fixstrom 2026

Transparenz wird bei uns großgeschrieben. Wir verzichten auf Kleingedrucktes oder versteckte Klauseln. Lesen Sie hier alle Details zu Ihrem fixstrom-Tarif durch. 

Vertragslaufzeit: Erstlaufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.

Der Kunde zahlt einen vertrieblichen Grundpreis und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis Energie in der sich ergebenden Höhe. Diese werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen (unabhängig vom Zeitpunkt des jeweils einzelnen Vertragsschlusses). Sie enthalten die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für den Erwerb und die Entwertung von Herkunftsnachweisen nach § 3 Nr. 29 EEG, die Konzessionsabgabe, die von AVU an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt Grundpreis und Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb mit Messeinrichtungen und Messsystemen sowie die Stromsteuer.

Zusätzlich zahlt der Kunde für die gelieferte Energie einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis Netz, die KWKG-Umlage nach § 12 EnFG, den Aufschlag für besondere Netznutzung / § 19 StromNEV und die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG i. V. m. § 12 EnFG in der jeweils geltenden Höhe.

Wird die Belieferung oder die Verteilung von Energie nach Vertragsschluss mit zusätzlichen nicht genannten Steuern oder Abgaben belegt, erhöht sich gemäß Ziffer 6.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingen der AVU das zu zahlende Entgelt um die hieraus entstehenden Mehrkosten in der jeweils geltenden Höhe. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Energie nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder o. Ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat.

Die Zusammensetzung des Entgelts, zukünftige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen sowie Preisanpassungen regelt Ziffer 6 der AGB.

Die Vertragsinformationen können Sie auch bequem herunterladen: 

Vertrag fixstrom inkl. Anlagen

1 MB, pdf-Format

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Preise fixstrom 2026

gültig ab 1. Januar 202520252026
Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis Energie17,049 ct/kWh15,389 ct/kWh
+ Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis Netz9,85 ct/kWh9,85 ct/kWh
+ KWKG-Umlage0,277 ct/kWh0,277 ct/kWh
+ Aufschlag für besondere Netznutzung / § 19 StromNEV1,558 ct/kWh1,558 ct/kWh
+ Offshore-Netzumlage0,816 ct/kWh0,816 ct/kWh
Verbrauchsabhängiger Gesamtarbeitspreis (netto)29,55 ct/kWh27,89 ct/kWh
Verbrauchsabhängiger Gesamtarbeitspreis (brutto)35,16 ct/kWh33,19 ct/kWh
Gesamtgrundpreis (netto) 227,06 €/Jahr227,06 €/Jahr
Gesamtgrundpreis (brutto)270,20 €/Jahr270,20 €/Jahr
Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).

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