Häufig gestellte Fragen
Wir haben Antworten auf Ihre Fragen
Warum wird/wurde Ihr Zähler gesperrt?
Eine Sperrung von Energiezählern kann zwei Gründe haben:
- Sie haben vergessen, den von Ihnen genutzten Zähler ordnungsgemäß anzumelden. Bitte holen Sie dies nach.
- Sie sind mit Ihren Zahlungen an die AVU in Rückstand geraten. Bitte prüfen Sie die offenen Beträge und Fälligkeiten.
Was können Sie tun, damit die Sperrung wieder aufgehoben wird?
In den meisten Fällen wird eine Sperrung veranlasst, wenn über einen längeren Zeitraum Abschläge oder Nachforderungen nicht gezahlt wurden. Damit ihr Zähler und somit die Energieversorgung wieder hergestellt wird, müssen Sie nun folgendes tun:
Alle ausstehende Beträge und Gebühren zahlen
Der offene Rechnungsbetrag UND die angefallenen Sperr- und Entsperrgebühren müssen vollständig gezahlt werden. Bitte geben Sie immer Ihre Kundennummer und das Vertragskonto an. Den gesamten Betrag, Ihre Kundennummer und das Vertragskonto entnehmen Sie Ihrem Schreiben.
Den Zahlungsbeleg vorlegen
Den gültigen Zahlungsbeleg können Sie als Nachweis entweder im Treffpunkt vorzeigen oder per E-Mail an zahlung@avu.de senden. Erst dann wird die Entsperrung des Zählers veranlasst.
Möglichkeiten zur Zahlung
- Nutzen Sie den beiliegenden Zahlschein aus dem Schreiben „Liefereinstellung für Ihre Verbrauchsstelle“ und bezahlen bar im Supermarkt oder Drogeriemarkt um die Ecke
- Sie können den vollständigen Betrag überweisen: Vergessen Sie nicht die Angabe der Kundennummer und Vertragskonto
Kontoinhaber: AVU
Bank: Sparkasse an Ennepe und Ruhr
IBAN: DE03 4545 0050 0000 0500 05
Verwendungszweck: Ihre Kundennummer und Ihr Vertragskonto
Beleg: Ausführungsbestätigung ohne Widerrufsmöglichkeit
- EC-Zahlung in einem der sieben Treffpunkte
Wann wird eine Sperrung wieder aufgehoben?
Sobald Sie nachweisen können, dass Sie alle ausstehenden Forderungen gezahlt haben, beauftragen wir den Netzbetreiber die Sperrung des Zählers aufzuheben.
Ein Stromzähler wird in der Regel am nächsten Werktag (Mo.-Fr.) durch den Netzbetreiber entsperrt, sodass Sie wieder wie gewohnt Strom beziehen können.
Hinweis: Beachten Sie, dass Sie nach der Entsperrung eigenständig die Sicherungen wieder einschalten/eindrehen müssen! Aus Sicherheitsgründen erfolgt dies nicht durch den Netzbetreiber!
Sonderfall Gas- und Wasserzähler
Die Widerinbetriebnahme von ausgebauten Gas- und Wasserzählern erfolgt nicht durch den Netzbetreiber. Wir veranlassen eine sogenannte Freigabe des Gas- oder Wasserzählers beim Netzbetreiber.
Wenden Sie sich bitte für den Einbau des Gas- oder Wasserzählers an einen eingetragenen Gas-Wasserinstallationsbetrieb. Ein Installateur-Verzeichnis finden Sie unter dem Menüpunkt „Service“ auf der Homepage der AVU Netz GmbH unter www.avu-netz.de.
Der Installationsbetrieb kann den Zähler bei der AVU Netz GmbH abholen und bei Ihnen auf Ihre eigenen Kosten einbauen.