Ladestromzuhause mit 100 % grünstrom: Preiswerter Ladestrom für Ihre Ladebox
Grundpreis: |
5,99 €/Monat |
Arbeitspreise: |
Niedertarifzeit (NT):
|
24,00 Ct./kWh — zwischen 21.35 Uhr und 05.35 Uhr
|
Haupttarifzeit (HT):
|
26,50 Ct./kWh — zwischen 05.35 Uhr und 21.35 Uhr |
Sperrzeiten: |
Mo-Fr von 07:30 bis 09:00 Uhr und 10:30 bis 12:30 Uhr
|

Vertrag Ladestromzuhause. pdf
Wichtiger Hinweis:
- Der Tarif dient ausschließlich zum Laden eines Elektrofahrzeugs
- Der Tarif erfordert die Installation eines separaten Zählers
- Nur Wallboxen dürfen über den separaten Zähler angeschlossen werden
- In den Sperrzeiten wird die Wallbox von der Stromversorgung getrennt
- Der Tarif gilt nur im AVU Netzgebiet
Schritt für Schritt Anleitung: So kommen Sie zu Ihrem Ladestromzuhausetarif:
- Ihr Elektroinstallateur bereitet das Zählerfeld vor und stellt den Zählerantrag bei der AVU Netz
- Die AVU Netz baut den Zähler ein
- Schicken Sie uns den Vertrag Ladestromzuhause mit Angabe der Zählernummer zu
Vertragslaufzeit: Erstlaufzeit bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres. Bei Vertragsschluss zwischen dem 31.10. und 31.12. eines Jahres endet die Erstlaufzeit zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.
Die Preise beinhalten Entgelte für Netznutzung, Messung und Abrechnung, Umlagen nach EEG (zzt. 6,500 Ct./kWh), KWKG (zzt. 0,254 Ct./kWh), §19 StromNEV (zzt. 0,432 Ct./kWh), § 17 f EnWG (zzt. 0,395 Ct./kWh), die Umlagen für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV (zzt. 0,009 Ct./kWh), Stromsteuer (zzt. 2,050 Ct./kWh) und Umsatzsteuer. Steuern, Abgaben und Umlagen werden in der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Höhe abgerechnet.
*Steuern, Abgaben und Umlagen werden in der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Höhe abgerechnet. Das heißt: Einzig die gesetzlichen Änderungen von Steuern, Abgaben und Umlagen können entsprechende Anpassungen des Endpreises herbeiführen.
*Eventuell anfallende Umbaukosten der Zähleranlage trägt der Kunde. Notwendige Voraussetzung zur Nutzung des Ladetarifs ist ein schaltbarer Zähler.