AVU fixstrom 2026: Strom mit eingeschränkter Preisgarantie

Planungssicherheit mit dem AVU fixstrom 2026

Langfristig und sicher planen – ohne Sorgen um starke Preisschwankungen. Möglich macht das unser AVU fixstrom. Wir bieten Ihnen Strom mit eingeschränkter Preisgarantie bis zum 31.12.2026. Die konkreten Details erfahren Sie weiter unten.  

AVU fixstrom 2026 im Detail 

Unser Stromtarif mit eingeschränkter Preisgarantie steht für Planungssicherheit und Kostentransparenz: 

  • Erstlaufzeit mit eingeschränkter Preissicherheit bis zum 31.12.2026 
  • volle Kostentransparenz, kein Risiko 
  • ohne Sorgen um starke Preisschwankungen 

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kWh/Jahr

Eingeschränkte Preisgarantie bei Strom: Was bedeutet das konkret?

Strompreis und eingeschränkte Preisgarantie – diese Begriffe sind eng miteinander verknüpft. Aber was bedeutet das für Sie? 

Der von Ihnen bezahlte Strompreis setzt sich unter anderem zusammen aus: 

  • Netznutzungsentgelten für Energie und Netznutzung 
  • staatlich festgelegten Steuern, Abgaben und Umlagen 

Ihr Arbeitspreis enthält die Kosten für Beschaffung und Vertrieb, die Stromsteuer sowie die Konzessionsabgabe. Der Netzentgelt-Arbeitspreis und die Umlagen werden in der jeweils gültigen Höhe abgerechnet. 

Um Marktschwankungen bei den Beschaffungskosten für Sie abzufedern, sichern wir langfristig im Voraus große Strommengen zu festen Preisen. Dadurch profitieren Sie von einer vertraglich garantierten Stabilität Ihres Arbeitspreises bis zum 31.12.2026. 

Bitte beachten Sie jedoch: Änderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen unterliegen jedoch politischen Entscheidungen und sind nicht von uns beeinflussbar. Auch auf die Netzentgelte haben wir als Energieversorger keinen Einfluss. Das ist der Grund, warum wir von einer eingeschränkten Preisgarantie sprechen. 

AVU – an Ihrer Seite seit 1905

Auf uns ist Verlass: Schon seit 1905 versorgen wir den Ennepe-Ruhr-Kreis sicher und zuverlässig mit Energie. Auch heute sind wir mit den Bürgern, Städten und Unternehmen der Region eng verbunden. Wir sind Partner, Versorger und Förderer. 

Wir unterstützen zahlreiche Projekte aus den Bereichen Soziales, Kultur, Sport und Nachhaltigkeit.  

Als regionaler Energiedienstleister sind wir auch persönlich für Sie da, wenn Sie Fragen haben. Besuchen Sie uns gerne in einem unserer Treffpunkte. Sie erreichen uns zudem rund um die Uhr über unser Online-Kundenportal oder telefonisch unter 02332 73 123

Alles zum Vertrag

Vertragsdetails fixstrom 2026

Als regionaler Energiedienstleister und Grundversorger legen wir großen Wert auf Transparenz. Bei uns gibt es kein „Kleingedrucktes“ – lesen Sie hier ganz einfach Details zu Ihrem neuen fixstrom-Tarif.

Vertragslaufzeit: Erstlaufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.

Der Kunde zahlt einen vertrieblichen Grundpreis und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis Energie in der sich ergebenden Höhe. Diese werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen (unabhängig vom Zeitpunkt des jeweils einzelnen Vertragsschlusses). Sie enthalten die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für den Erwerb und die Entwertung von Herkunftsnachweisen nach § 3 Nr. 29 EEG, die Konzessionsabgabe, die von AVU an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt Grundpreis und Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb mit Messeinrichtungen und Messsystemen sowie die Stromsteuer.

Zusätzlich zahlt der Kunde für die gelieferte Energie einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis Netz, die KWKG-Umlage nach § 12 EnFG, den Aufschlag für besondere Netznutzung / § 19 StromNEV und die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG i. V. m. § 12 EnFG in der jeweils geltenden Höhe.

Wird die Belieferung oder die Verteilung von Energie nach Vertragsschluss mit zusätzlichen nicht genannten Steuern oder Abgaben belegt, erhöht sich gemäß Ziffer 6.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingen der AVU das zu zahlende Entgelt um die hieraus entstehenden Mehrkosten in der jeweils geltenden Höhe. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Energie nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder o. Ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat.

Die Zusammensetzung des Entgelts, zukünftige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen sowie Preisanpassungen regelt Ziffer 6 der AGB.

Den Vertrag können Sie auch bequem herunterladen: 

Vertrag fixstrom inkl. Anlagen

1 MB, pdf-Format

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Preise fixstrom 2026

gültig ab 1. Januar 202520252026
Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis Energie17,049 ct/kWh15,389 ct/kWh
+ Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis Netz9,85 ct/kWh9,85 ct/kWh
+ KWKG-Umlage0,277 ct/kWh0,277 ct/kWh
+ Aufschlag für besondere Netznutzung / § 19 StromNEV1,558 ct/kWh1,558 ct/kWh
+ Offshore-Netzumlage0,816 ct/kWh0,816 ct/kWh
Verbrauchsabhängiger Gesamtarbeitspreis (netto)29,55 ct/kWh27,89 ct/kWh
Verbrauchsabhängiger Gesamtarbeitspreis (brutto)35,16 ct/kWh33,19 ct/kWh
Gesamtgrundpreis (netto) 134,65 €/Jahr134,65 €/Jahr
Gesamtgrundpreis (brutto)160,23 €/Jahr160,23 €/Jahr
Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).

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