AVU grünstrom: Ihr Ökostrom mit regionalem Mehrwert

Unser Beitrag zum Umweltschutz

Der AVU grünstrom ist unser Beitrag, erneuerbare Energien zu fördern. Der Stromtarif verbindet aktiven Klimaschutz mit regionaler Förderung.

AVU grünstrom im Detail

  • 100% zertifizierter Ökostrom aus erneuerbarer Energie
  • Unterstützung regionaler Klimaschutzprojekte
  • Erstvertragslaufzeit bis 31.12.2025

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kWh/Jahr

Mit grünstrom regionale Klimaprojekte fördern

Mit unserem grünstrom engagieren wir uns für nachhaltige Klimaschutzprojekte, die ausschließlich im Ennepe-Ruhr-Kreis umgesetzt werden: 

  • In einer großen Aktion wurden in Kooperation mit zwei Forstwirten 6.000 Setzlinge in Breckerfeld am Boßel gepflanzt – unter anderem finanziert durch Grünstromgelder.  
  • Photovoltaikanlagen gehören zu den wichtigsten Förderprojekten. Mit den Fördergeldern wurden bereits mehrere Anlagen montiert – auf Kindergärten, Schulen, Sportanlagen, Vereinsgebäuden (Imkerverein) und am Bahnhof in Schelm. 
  • Zwei Lastenräder zum Ausleihen wurden aus Grünstromgeldern finanziert.  
  • Mehrere Ladestationen für E-Autos wurden errichtet. 
  • Ein Wartehäuschen mit einer solarbetriebenen Beleuchtung wurde erbaut. 
  • Auf der Glückauftrasse (Fuß- und Radweg) wurde eine Solarbeleuchtung installiert. 

Geprüft und ausgewählt werden die Projekte durch das Kundengremium. Für welche Projekte die Fördergelder konkret verwendet werden, erfahren Sie einmal im Jahr. 

Kundengremium:
Aufbau & Verteilung

Das Gremium fasst bis zu zehn Mitglieder und kann sowohl aus Privat- als auch aus Geschäftskunden bestehen. Meist entstammen die Mitglieder jedoch dem Privatkundensegment und kommen aus unterschiedlichen EN-Städten.  

Die Mitgliedschaft im „AVU grünstrom“-Gremium ist ehrenamtlich. Es erfolgt keine Vergütung. Die Gremiumsmitglieder finden sich mindestens einmal jährlich zu einer Sitzung zusammen. 

Umweltschutz mit Garantie: TÜV-Zertifizierung

Der AVU grünstrom ist durch den TÜV Nord zertifiziert – in zweierlei Hinsicht. Das Zertifikat bestätigt, dass: 

  1. unser Ökostrom unter Garantie aus erneuerbarer Energie gewonnen 
  2. und ein Teil der Pauschale in lokale Umweltschutzprojekte investiert wird. 

Die doppelte Zertifizierung unterstreicht unser Bekenntnis zu echter ökologischer Verantwortung. Zusätzlich möchten wir unseren Kunden mit maximaler Transparenz begegnen. 

Vertragsdetails AVU grünstrom

Transparenz steht bei uns an oberster Stelle. Deshalb gibt es bei uns kein „Kleingedrucktes“. Sämtliche Informationen zu unserem AVU grünström sind klar und offen zugänglich. 

Vertragslaufzeit: Erstlaufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.

Der Kunde zahlt einen vertrieblichen Grundpreis und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis Energie in der sich ergebenden Höhe. Diese werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen (unabhängig vom Zeitpunkt des jeweils einzelnen Vertragsschlusses). Sie enthalten die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für den Erwerb und die Entwertung von Herkunftsnachweisen nach § 3 Nr. 29 EEG, die Konzessionsabgabe, die von AVU an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt Grundpreis und Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb mit Messeinrichtungen und Messsystemen sowie die Stromsteuer.

Zusätzlich zahlt der Kunde für die gelieferte Energie einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis Netz, die KWKG-Umlage nach § 12 EnFG, den Aufschlag für besondere Netznutzung / § 19 StromNEV und die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG i. V. m. § 12 EnFG in der jeweils geltenden Höhe.

Wird die Belieferung oder die Verteilung von Energie nach Vertragsschluss mit zusätzlichen nicht genannten Steuern oder Abgaben belegt, erhöht sich gemäß Ziffer 6.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingen der AVU das zu zahlende Entgelt um die hieraus entstehenden Mehrkosten in der jeweils geltenden Höhe. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Energie nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder o. Ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat.

Die Zusammensetzung des Entgelts, zukünftige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen sowie Preisanpassungen regelt Ziffer 6 der AGB.

Sie können die vollständigen Vertragsdetails jederzeit herunterladen und in Ruhe durchlesen: 

Vertrag grünstrom inkl. AGB

5 MB, pdf-Format

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Preise grünstrom

gültig ab 1. Januar 2025bis 3.999 kWhab 4.000 kWh
Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis Energie16,489 ct/kWh16,689 ct/kWh
+ Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis Netz9,85 ct/kWh9,85 ct/kWh
+ KWKG-Umlage0,277 ct/kWh0,277 ct/kWh
+ Aufschlag für besondere Netznutzung / § 19 StromNEV1,558 ct/kWh1,558 ct/kWh
+ Offshore-Netzumlage0,816 ct/kWh0,816 ct/kWh
Verbrauchsabhängiger Gesamtarbeitspreis (netto)28,99 ct/kWh29,19 ct/kWh
Verbrauchsabhängiger Gesamtarbeitspreis (brutto)34,50 ct/kWh34,74 ct/kWh
Gesamtgrundpreis (netto) 129,65 €/Jahr124,35 €/Jahr
Gesamtgrundpreis (brutto)154,28 €/Jahr147,98 €/Jahr
Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).

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