AVU Wärmespeicherstrom: Ihr Schlüssel zu niedrigen Energiekosten

Mit dem AVU Wärmespeicherstrom zu wohliger Wärme

Der Strom für einen Elektrospeicher wird in der Regel nachts entnommen, wenn unsere Kraftwerke weniger ausgelastet sind. Dadurch können wir Ihnen günstigere Konditionen anbieten. Zusätzlich erhalten Sie einen Rabatt von 1,5 Prozent, sofern Sie sich für eine Jahresvorauszahlung entscheiden.  

Sie nutzen eine Elektrospeicherheizung? Dann haben wir mit dem AVU Wärmespeicherstrom den passenden Wärmestromtarif für Sie.  

Wir wissen, dass viele unserer Kunden die Zuverlässigkeit ihrer Elektrospeicherheizung schätzen. Der AVU Wärmespeicherstrom bietet Ihnen eine wirtschaftliche Lösung, um Ihr bestehendes System weiterhin effizient zu nutzen. So bleiben Sie flexibel für die Zukunft und profitieren gleichzeitig von attraktiven Konditionen. 

Vorteile

AVU Wärmespeicherstrom im Detail

Erstlaufzeit bis zum 31.12.2025

Rabatt von 1,5 Prozent bei Jahresvorauszahlung

günstiger Nachttarif

Wärmespeicherstrom von der AVU: Ihre Vorteile 

Wärmespeicherheizungen nutzen eine clevere Technologie: Sie laden sich in Zeiten günstiger Strompreise auf und geben die gespeicherte Wärme kontinuierlich ab.  

Mit dem AVU Wärmespeicherstrom profitieren Sie durch günstigere Nachtstrompreise. Zudem genießen Sie eine gleichmäßige Wärmeabgabe und damit eine konstante Raumtemperatur rund um die Uhr.  

AVU – Ihr Partner seit 1905

Seit über einem Jahrhundert ist die AVU fest im Ennepe-Ruhr-Kreis verankert. Wir versorgen Sie nicht nur zuverlässig mit Energie, sondern sind auch eng mit den Menschen, Städten und Unternehmen der Region verbunden. Als Ihr Partner, Versorger und Förderer setzen wir uns aktiv für das Wohl unserer Gemeinschaft ein. 

Uns liegt der direkte Kontakt zu Ihnen am Herzen. Deshalb unterstützen wir vielfältige Projekte in unterschiedlichen Bereichen: Soziales, Kultur, Sport und Nachhaltigkeit.

Wir sind stets für Sie vor Ort erreichbar, um Ihnen zu helfen und Fragen zu beantworten. Besuchen Sie uns gerne in einem unserer lokalen Treffpunkte. Alternativ erreichen Sie uns über unser Online-Kundenportal oder telefonisch unter 02332 73 123

Alles zum Vertrag

Vertragsdetails Wärmespeicherstrom

Wir legen großen Wert auf Transparenz. Daher verzichten wir auf Kleingedrucktes oder versteckte Klauseln. Lesen Sie hier alle Details zu unserem Wärmespeicherstrom-Tarif.

Der Vertrag beginnt zum ersten eines Monats und hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2025. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.

Der Kunde zahlt einen vertrieblichen Grundpreis und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis Energie in der sich aus dem im Vertrag beigefügten Preisblatt ergebenden Höhe. Diese werden auf Grundlage der Kosten kalkuliert, die für die Belieferung aller Kunden in diesem Tarif anfallen (unabhängig vom Zeitpunkt des jeweils einzelnen Vertragsschlusses). Sie enthalten die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für den Erwerb und die Entwertung von Herkunftsnachweisen nach § 3 Nr. 29 EEG, die Konzessionsabgabe, die von AVU an den Netzbetreiber abzuführende Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb mit Messeinrichtungen und Messsystemen sowie die Stromsteuer.

Zusätzlich zahlt der Kunde für die gelieferte Energie folgende Preisbestandteile in der jeweils geltenden Höhe: An den Netzbetreiber für die Netznutzung zur Belieferung des Kunden abzuführenden verbrauchsabhängigen Arbeitspreis Netz, die KWKG-Umlage nach § 12 EnFG, den Aufschlag für besondere Netznutzung / § 19-StromNEV und die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG i. V. m. § 12 EnFG.

Die bei Vertragsschluss geltende Höhe ist im Vertrag im beigefügten Preisblatt angegeben. Die für das jeweils folgende Kalenderjahr geltende Höhe der KWKG-Umlage nach § 12 EnFG, dem Aufschlag für besondere Netznutzung / § 19-StromNEV und die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG i. V. m. § 12 EnFG wird bis zum 25.10. eines Kalenderjahres von den Übertragungsnetzbetreibern im Internet veröffentlicht (derzeit: www.netztransparenz.de)