Sponsoring: Partnerschaft auf Augenhöhe
Mit unserem Engagement wollen wir zur Lebensqualität in unserer Heimat beitragen. Das AVU-Sponsoring ist daher unkompliziert: Wir stellen einem Verein finanzielle Mittel zur Verfügung, um Projekte zu ermöglichen. Im Gegenzug erbringt der Verein Werbeleistungen für uns. Denn Sponsoring basiert im Gegensatz zu Spenden auf einem gleichberechtigten Geben und Nehmen. Mit unseren Sponsoringpartnern schließen wir deshalb Verträge über konkrete Leistungen und Gegenleistungen.
Als Unternehmen tragen wir die Verantwortung, sorgfältig mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln umzugehen. Unsere Sponsoring-Leitlinien helfen uns dabei, diesem Anspruch gerecht zu werden.
Was und wen wir unterstützen
Wir fördern insbesondere Projekte, die zu uns als Grundversorger und zur Philosophie unseres Unternehmens passen. Daraus ergeben sich einige Voraussetzungen für ein Sponsoring:
- Es handelt sich um kulturelle, soziale oder sportliche Aktivitäten.
- Das Projekt ist im Dienstleistungsgebiet der AVU angesiedelt.
- Das Projekt bewirkt – dem Markenziel der AVU entsprechend – einen „Heimatvorteil“ für den EN-Kreis.
- Das Ziel und die Zielgruppe des Projektes sind klar definiert.
- Das Projekt hat Potenzial, in der breiten Öffentlichkeit Anerkennung zu finden.
- Die Verwendung der bewilligten Mittel erfolgt transparent und eine Dokumentation wird der AVU nach Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung gestellt.
- Es werden keine weiteren Vereinbarungen mit anderen Sponsoren getroffen, die mit der AVU in Konkurrenz stehen. In Zweifelsfällen verpflichtet sich der Sponsoringnehmer, die Zustimmung der AVU einzuholen.
- Wir unterstützen gerne lokale Veranstaltungen, indem wir auch Streupreise für Verlosungen und Tombolas zur Verfügung stellen.
Bitte beachten Sie, dass wir jeden Fall einzeln bewerten und leider nicht jeden Antrag bewilligen können. Unser Ziel ist es, eine ausgewogene Verteilung des Sponsoring-Budgets und so einen möglichst großen Mehrwert für unsere Region zu erzielen.
Was wir für Gegenleistungen erwarten
Ein Sponsoring ist eine Partnerschaft und besteht somit immer aus Leistung und Gegenleistung. Für unsere finanzielle Unterstützung bekommen wir im Gegenzug Werbeleistungen. Dazu zählen:
- Bannerwerbung
- Logoeinbindung auf diversen Medien
- Gemeinsame Pressearbeit
- Online-Verlinkungen
- Printanzeigen
Prüfen Sie, welche Leistungen Sie anbieten können, um aus dem Sponsoring eine echte Partnerschaft zu machen. Sie dokumentieren Ihre Gegenleistungen und stellen nach Absprache Materialien zur Verfügung.
So stellen Sie eine Sponsoringanfrage
Bitte nutzen Sie zur Projekteinreichung ausschließlich das unten aufgeführte Formular. Alle eingegangenen Anträge werden von uns sorgfältig geprüft. Alle Antragsteller erhalten nach der Einreichung eine Rückmeldung. Projektzusagen werden von uns grundsätzlich für ein Jahr gegeben. Aus wiederholten Projektzusagen kann kein Anspruch auf eine Fortführung des Sponsorings abgeleitet werden. Für eine Förderung muss im neuen Förderjahr erneut ein Antrag gestellt werden. Ausnahmen bilden hier Laufzeitsponsorings.
Kommt eine Kooperation zustande, so erhält der Kooperationspartner eine schriftliche Vereinbarung in Form einer Bestellung von der AVU. Der Kooperationspartner stellt dann eine Rechnung an die AVU.
Was und wen wir nicht sponsern
Folgende Sponsoring-Zwecke unterstützen wir nicht:
- Verbundwerbung auf Fahrzeugen oder Anhängern
- Verleih von Live-Modulen wie Torwände, Outdoorspiele oder Wasserspender
- Bezuschussung von Strom, Gas oder Wasser
- Laufende Betriebsausgaben
- Politische Parteien
- Kommerzielle Zwecke
- Einzelpersonen